
Service des contributions Fribourg: Kontakt, Fristen & FriTax
Wenn Sie im Kanton Freiburg wohnen, kennen Sie das jährliche Ritual: Die Steuererklärung muss ausgefüllt und fristgerecht eingereicht werden. Das kantonale Steueramt Freiburg – offiziell Service cantonal des contributions (SCC) genannt – ist Ihre zentrale Anlaufstelle für alle Steuerfragen, und dieser Leitfaden zeigt, wie Sie es erreichen, welche Fristen gelten und wie Sie mit FriTax Ihre Erklärung elektronisch einreichen können.
Telefonzentrale: +41 26 305 33 00 ·
Öffnungszeiten Telefon: Mo–Fr 09:00–11:00, 14:00–16:00 ·
Adresse: Rue Joseph-Piller 13, 1701 Freiburg ·
E-Mail: scc@fr.ch ·
Online-Steuererklärung: FriTax (fr.ch/fritax)
Kurzüberblick
- Telefonzentrale unter +41 26 305 33 00 erreichbar (Kantonale Steuerverwaltung Freiburg)
- FriTax ist kostenlos unter fr.ch/fritax verfügbar (FriTax-Seite des Kantons)
- Frist Papiererklärung: 31. März (Fristenübersicht Kanton Freiburg)
- Genaue Bearbeitungsdauer variiert je nach Komplexität
- Anzahl der Mitarbeiter des SCC nicht öffentlich beziffert
- Fristdaten für künftige Jahre können leicht abweichen
- FriTax seit 2015 als Online-Lösung verfügbar (KSTV-News zur Einführung)
- Umstellung von www.fritax.ch auf fr.ch/fritax vollzogen (KSTV-News zur Adressänderung)
- Nach Einreichung: Bearbeitung und Steuerbescheid innerhalb weniger Monate
- Bei Fragen: SCC per Telefon oder E-Mail kontaktieren
- Einspruch gegen Bescheid innerhalb der Rechtsmittelfrist möglich
| Merkmal | Wert |
|---|---|
| Offizielle Bezeichnung | Service cantonal des contributions (SCC) |
| Träger | Kanton Freiburg, Direktion der Finanzen (DFIN) |
| Adresse | Rue Joseph-Piller 13, 1701 Freiburg |
| Telefonzentrale | +41 26 305 33 00 |
| Öffnungszeiten Telefon | Mo–Fr 09:00–11:00, 14:00–16:00 |
| scc@fr.ch | |
| Online-Steuererklärung | FriTax – fr.ch/fritax |
| Frist Papiererklärung | 31. März |
| Frist Online-Erklärung | 31. Mai |
| Technische Einreichung bis | 31. Dezember des Folgejahres |
Zehn zentrale Fakten, ein klares Bild: Das SCC vereint alle Aufgaben der Veranlagung und Erhebung von Kantonssteuern und direkter Bundessteuer unter einem Dach. Die Bedeutung dieser Stelle zeigt sich jedes Jahr, wenn tausende Freiburger Steuerpflichtige ihre Unterlagen einreichen.
Wie kontaktiere ich das Steueramt in Freiburg?
Das SCC bietet mehrere Kontaktwege – Telefon, E-Mail, Post und persönlicher Besuch. Die Wahl des richtigen Kanals hängt von Ihrer Frage und Dringlichkeit ab. Ein Anruf in den Telefonzeiten bringt meist die schnellste Antwort bei einfachen Anliegen.
Telefonischer Kontakt
- Zentrale Nummer: +41 26 305 33 00 (Kantonale Steuerverwaltung Freiburg – Kontakt)
- Erreichbarkeit: Montag bis Freitag, 09:00–11:00 Uhr und 14:00–16:00 Uhr
- Bei hohem Aufkommen kann es zu Wartezeiten kommen – frühe Anrufe lohnen sich.
Der telefonische Kontakt eignet sich besonders für kurze Rückfragen zum Status Ihrer Steuererklärung oder zu fehlenden Unterlagen. Halten Sie Ihre Steuernummer bereit.
E-Mail und Post
- E-Mail-Adresse: scc@fr.ch
- Postadresse: Service cantonal des contributions, Rue Joseph-Piller 13, 1701 Freiburg
Schriftliche Anfragen per E-Mail oder Post sind dann sinnvoll, wenn Sie Unterlagen beilegen müssen oder eine ausführliche Antwort benötigen. Der Kanton empfiehlt, bei E-Mail-Anfragen Ihre vollständigen Personalien und die Steuernummer anzugeben.
Persönlicher Besuch
- Empfang am Hauptsitz: Rue Joseph-Piller 13, 1701 Freiburg
- Öffnungszeiten Schalter: Montag bis Freitag, 09:00–11:00 Uhr und 14:00–16:00 Uhr
- Vorherige Terminvereinbarung wird empfohlen, um Wartezeiten zu vermeiden
Ein persönlicher Besuch bietet sich bei komplexen Sachverhalten an, etwa bei Unstimmigkeiten im Steuerbescheid oder bei Fragen zu Ihrer Steuerveranlagung, die sich am Telefon nicht klären lassen.
Kontakt bei Internetproblemen
- Bei technischen Problemen mit FriTax wenden Sie sich per E-Mail an scc@fr.ch
- Der Support hilft bei Installationsfragen, Kontrollcode-Problemen und Übermittlungsfehlern
- Die FriTax FAQ des Kantons beantworten viele technische Fragen bereits vorab
Die Erfahrung zeigt: Die meisten technischen Probleme lassen sich mit der FAQ-Seite lösen. Bleibt der Fehler bestehen, liefert eine E-Mail mit Screenshot und Fehlermeldung dem Support die nötigen Informationen für eine schnelle Hilfe.
Für Standardfragen zur Steuererklärung ist der telefonische Kontakt in den Morgenstunden (09:00–10:30) am schnellsten. Für dokumentierte Anliegen oder Beschwerden wählen Sie den Postweg – er schafft eine nachvollziehbare Kommunikationskette.
Die Wahl des richtigen Kanals hängt von Ihrer Frage und Dringlichkeit ab.
Welche Fristen gelten für die Steuererklärung im Kanton Freiburg?
Die Fristen für die Steuererklärung unterscheiden sich je nach Einreichungsart. Die Kantonale Steuerverwaltung Freiburg legt klare Termine fest, deren Einhaltung sich lohnt – Verspätungen können Verzugszinsen oder Bussen nach sich ziehen.
Frist für Papiererklärung
- Einreichung bis spätestens 31. März des Folgejahres (Fristenübersicht des Kantons Freiburg)
- Gilt für Steuerpflichtige, die die Erklärung in Papierform einreichen
- Bei Versand per Post ist das Datum des Poststempels massgebend
Frist für Online-Erklärung (FriTax)
- Frist für die elektronische Einreichung: 31. Mai des Folgejahres
- Technisch ist die Einreichung bis zum 31. Dezember des auf die Steuerperiode folgenden Jahres möglich (FriTax FAQ – Einreichungsfristen)
- Bei elektronischer Übermittlung entfällt der Postversand – Sie sparen Porto und Zeit
Mögliche Verlängerungen
- Verlängerungen der Einreichungsfrist sind auf begründeten Antrag möglich (Fristverlängerungen – Kanton Freiburg)
- Der Antrag muss vor Ablauf der ursprünglichen Frist schriftlich beim SCC eingehen
- Typische Gründe: Krankheit, Auslandaufenthalt oder aussergewöhnliche berufliche Belastung
Die Botschaft ist eindeutig: Wer die Online-Variante wählt, gewinnt zwei Monate zusätzliche Zeit. Und wer dennoch eine Verlängerung braucht, sollte nicht zögern – der Kanton zeigt sich bei begründeten Gesuchen kulant.
Steuerpflichtige, die auf FriTax umsteigen, erhalten zwei Monate mehr Zeit für die Einreichung – von Ende März bis Ende Mai. Für viele Selbstständige und Berufstätige mit knappen Zeitfenstern ist dies der entscheidende Vorteil.
Die Botschaft ist eindeutig: Die Online-Variante lohnt sich für alle, die Zeit sparen wollen.
Wie lade ich FriTax herunter und reiche die Steuererklärung online ein?
FriTax ist die kostenlose Webapplikation des Kantons Freiburg, die das Ausfüllen und Einreichen der Steuererklärung digital ermöglicht. Der gesamte Prozess lässt sich in klare Schritte unterteilen.
FriTax herunterladen
- Direktlink zur Applikation: fr.ch/fritax
- FriTax ist kostenlos – es fallen keinerlei Gebühren für Download oder Nutzung an (FriTax – offizielle Seite)
- Der frühere Domainname www.fritax.ch ist nicht mehr gültig; der Kanton verweist auf fr.ch/fritax (KSTV-News zur Adressumstellung)
FriTax installieren
- FriTax läuft auf Windows und macOS – die genauen Systemanforderungen finden Sie auf der Installationsseite des Kantons
- Die Installation erfolgt über eine heruntergeladene Setup-Datei – Administratorrechte können erforderlich sein
- Folgen Sie den Anweisungen des Installationsassistenten; der Vorgang dauert etwa 5–10 Minuten
Schritt-für-Schritt zur Online-Erklärung
- Herunterladen und Installieren der FriTax-Software von fr.ch/fritax
- Kontrollcode bereithalten: 6 alphanumerische Zeichen in Grossbuchstaben, unten rechts auf der ersten Seite des Steuererklärungsformulars (FriTax FAQ – Kontrollcode)
- Steuererklärung vollständig ausfüllen – FriTax führt Sie durch die einzelnen Formulare und Berechnungen
- Elektronisch senden oder ausdrucken und unterschreiben – bei elektronischer Übermittlung müssen Sie die Erklärung nicht mehr auf Papier ausdrucken (FriTax – elektronische Einreichung)
- Einsendefrist beachten: 31. Mai für die Online-Einreichung
Der Ablauf zeigt: Die elektronische Einreichung spart nicht nur Porto, sondern reduziert auch den Belegaufwand. Wer den Kontrollcode zur Hand hat und die Frist im Blick behält, ist in wenigen Minuten durch den Prozess.
Was dies bedeutet: Der Kanton hat den Online-Weg bewusst einfacher gestaltet als die Papier-Variante. Weniger Belege, kein Ausdruck, kein Postweg – der Aufwand sinkt merklich.
„Mit FriTax können Freiburger Steuerpflichtige ihre Steuererklärung seit 2015 auch elektronisch und mit weniger Belegen als per Post einreichen.”
– Kantonale Steuerverwaltung Freiburg, KSTV-News
Wie erhalte ich meinen Steuerbescheid?
Nachdem Sie Ihre Steuererklärung eingereicht haben, beginnt die Bearbeitung durch das SCC. Der Steuerbescheid ist das offizielle Dokument, das Ihre endgültige Steuerveranlagung festhält.
Antrag auf Steuerbescheid
- Ein gesonderter Antrag ist nicht nötig – jeder Steuerpflichtige erhält nach der Bearbeitung automatisch einen Steuerbescheid
- Bei Fragen zum Bearbeitungsstand können Sie das SCC telefonisch unter +41 26 305 33 00 kontaktieren
Zustellungsarten
- Der Steuerbescheid wird per Post an Ihre gemeldete Adresse zugestellt
- Bei elektronischer Einreichung bleibt die Zustellung auf Papier – ein reiner Online-Bescheid ist derzeit nicht vorgesehen
- Stellen Sie sicher, dass Ihre Adresse beim Einwohneramt aktuell ist, damit der Bescheid Sie erreicht
Wie lange dauert es?
- Die Bearbeitungsdauer variiert: einfache Fälle können innerhalb von 2–3 Monaten abgeschlossen sein, komplexe Veranlagungen dauern länger
- In der Regel erhalten Sie den Bescheid zwischen Juni und Dezember des laufenden Jahres
- Bei Verzögerungen über die übliche Bearbeitungszeit hinaus empfiehlt sich eine Nachfrage beim SCC
Der Haken: Eine exakte Prognose zur Bearbeitungsdauer gibt der Kanton nicht. Wer seinen Bescheid dringend benötigt – etwa für einen Kreditantrag oder eine Nachzahlungsplanung –, sollte frühzeitig beim SCC nachfragen.
Welche Rechte und Pflichten haben Steuerpflichtige im Kanton Freiburg?
Das Steuerrecht im Kanton Freiburg räumt den Bürgern klare Rechte ein, stellt aber auch verbindliche Pflichten. Wer beide Seiten kennt, vermeidet unnötige Konflikte mit der Steuerverwaltung.
Recht auf Auskunft
- Jeder Steuerpflichtige hat das Recht, beim SCC Auskunft über seine Steuerveranlagung zu erhalten (Rechte und Pflichten – Kanton Freiburg)
- Die Auskunft umfasst Informationen zur Berechnung der Steuer sowie zu den berücksichtigten Einkünften und Abzügen
Pflicht zur wahrheitsgemässen Angabe
- Steuerpflichtige sind verpflichtet, alle Einkünfte und Vermögenswerte vollständig und wahrheitsgemäss anzugeben
- Unvollständige oder falsche Angaben können zu Nachsteuern und Bussen führen
- Die Steuerbehörde prüft die Angaben stichprobenartig und bei Auffälligkeiten gezielt
Recht auf Einspruch
- Gegen den Steuerbescheid kann innerhalb der Rechtsmittelfrist Einspruch beim SCC erhoben werden (Rechtsmittel – Kanton Freiburg)
- Der Einspruch muss schriftlich erfolgen und die beanstandeten Punkte nennen
- Hilft der Einspruch nicht weiter, steht der Rechtsmittelweg an die kantonale Steuerverwaltung offen
Das Gleichgewicht ist klar: Der Kanton verlangt vollständige Angaben, gewährt aber umfassende Auskunfts- und Einspruchsrechte. Wer seine Pflichten ernst nimmt, kann im Gegenzug auf faire Behandlung vertrauen.
Zeitleiste der Steuerperiode im Kanton Freiburg
Der jährliche Steuerzyklus folgt einem festen Rhythmus. Vier Phasen prägen den Ablauf.
- Januar–Februar: Versand der Steuerformulare und FriTax-Installationsdateien an die Steuerpflichtigen
- 31. März: Frist für die Einreichung der Papiererklärung (Fristenübersicht Kanton Freiburg)
- 31. Mai: Frist für die Einreichung der Online-Erklärung über FriTax
- Juni–Dezember: Bearbeitung der Steuererklärungen und Versand der Steuerbescheide
Das Muster ist jedes Jahr das gleiche: Wer früh einreicht, entlastet nicht nur die Behörde, sondern erhält auch früher Klarheit über die eigene Steuersituation. Die gestaffelten Fristen geben bewusst einen zeitlichen Puffer für die Online-Nutzer.
Bestätigte Fakten und offene Fragen
Nicht alle Informationen rund um das SCC sind öffentlich zugänglich. Die folgende Gegenüberstellung zeigt, was gesichert ist und was unklar bleibt.
Bestätigte Fakten
- Telefonnummer +41 26 305 33 00 (Kantonale Steuerverwaltung Freiburg)
- Öffnungszeiten Mo–Fr 09:00–11:00 und 14:00–16:00 Uhr
- Adresse Rue Joseph-Piller 13, 1701 Freiburg
- E-Mail scc@fr.ch
- FriTax verfügbar unter fr.ch/fritax (FriTax offizielle Seite)
- Frist Papiererklärung 31. März (Fristenübersicht)
- Frist Online-Erklärung 31. Mai
- FriTax seit 2015 im Einsatz (KSTV-News)
Was unklar bleibt
- Genaue Anzahl der Mitarbeiter des SCC – nicht öffentlich beziffert
- Exakte Bearbeitungsdauer – variiert je nach Komplexität und Arbeitsaufkommen
- Gründungsjahr der Behörde – nicht angegeben
- Zukünftige Fristdaten – können marginal von den aktuellen abweichen
„Le Service cantonal des contributions (SCC) procède à la taxation et à la perception des impôts cantonaux et de l’impôt fédéral direct des personnes physiques et morales.”
– Service cantonal des contributions, offizielle Webseite (Kantonale Steuerverwaltung Freiburg)
Das SCC selbst definiert seinen Auftrag knapp und präzise: Veranlagung und Erhebung der kantonalen und Bundessteuern. Hinter diesem Satz verbirgt sich die tägliche Arbeit für zehntausende Steuerpflichtige im Kanton.
Fazit für Steuerzahler im Kanton Freiburg
Das kantonale Steueramt Freiburg ist über mehrere Kanäle gut erreichbar, die Fristen sind klar gestaffelt und die kostenlose FriTax-Software macht die elektronische Einreichung einfach und belegsparend. Wer die Kontaktmöglichkeiten kennt, die Fristen einhält und sich auf die Online-Lösung einlässt, spart Zeit und vermeidet Ärger. Für Steuerpflichtige im Kanton Freiburg ist die Entscheidung klar: Auf FriTax umsteigen, den Kontrollcode bereithalten und vor dem 31. Mai elektronisch einreichen – oder das Risiko eines verspäteten Papierantrags mit Verzugszinsen tragen.
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Häufig gestellte Fragen
Kann ich meine Steuererklärung per Post einreichen?
Ja, die Einreichung in Papierform ist weiterhin möglich. Die Frist endet am 31. März. Massgebend ist das Datum des Poststempels. Adressieren Sie die Unterlagen an: Service cantonal des contributions, Rue Joseph-Piller 13, 1701 Freiburg.
Was kostet FriTax?
FriTax ist vollständig kostenlos. Es fallen weder Gebühren für den Download noch für die Nutzung oder die elektronische Übermittlung an. Der Kanton Freiburg stellt die Software allen Steuerpflichtigen ohne Kosten zur Verfügung (Quelle: FriTax-Seite).
Kann ich eine Verlängerung der Steuerfrist beantragen?
Ja, Verlängerungen sind auf begründeten Antrag möglich. Stellen Sie den schriftlichen Antrag vor Ablauf der ursprünglichen Frist. Typische Gründe sind Krankheit, Auslandaufenthalt oder berufliche Überlastung (Quelle: Fristverlängerungen).
Wie lege ich Einspruch gegen meinen Steuerbescheid ein?
Der Einspruch muss schriftlich beim SCC innerhalb der Rechtsmittelfrist eingereicht werden. Nennen Sie die beanstandeten Punkte und begründen Sie diese. Hilft der Einspruch nicht, steht der Rechtsmittelweg an die übergeordnete Instanz offen (Quelle: Rechtsmittel).
Gibt es eine kostenlose Hilfe bei der Steuererklärung?
Der Kanton Freiburg bietet keine kostenlose Beratung zur Erstellung der Steuererklärung an. Hilfestellung finden Sie in der FriTax-Hilfefunktion sowie in den FAQ auf der Kantonsseite. Bei spezifischen Fragen wenden Sie sich an das SCC per Telefon oder E-Mail.
Muss ich als Rentner eine Steuererklärung einreichen?
Grundsätzlich sind auch Rentner im Kanton Freiburg steuerpflichtig, wenn sie über Einkünfte verfügen. Die AHV/IV-Rente sowie allfällige Pensionseinkünfte müssen deklariert werden. Bei Unsicherheit empfiehlt sich eine Anfrage beim SCC (Telefon +41 26 305 33 00).
Wie melde ich einen Umzug ans Steueramt?
Melden Sie Ihren Umzug zuerst dem Einwohneramt Ihrer neuen Gemeinde. Die Meldung wird automatisch an das SCC weitergeleitet. Für steuerliche Fragen zum Umzug können Sie das SCC per E-Mail (scc@fr.ch) kontaktieren.
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